Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kremer Bayern
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und Kremer Bayern. Der Geltung von entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird widersprochen, es sei denn ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Stellenmarkt
Kremer Bayern und das Kremer Bayern -Logo sind eingetragene Markenzeichen der Kremer Bayern, Ingolstadt, Deutschland. Alle von Kremer Bayern veröffentlichten Informationen (Texte, Bilder usw.) unterliegen dem Urheberrecht der Kremer Bayern. Ausgenommen hiervon sind die Informationen (Texte, Bilder usw.), die vom Auftraggeber beigestellt werden.
Anzeigenauftrag
Grundlage für die Veröffentlichung von Stellenanzeigen ist ein vom Kunden übermittelter Auftrag. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung oder Leistungserbringung zustande. Mit dem Zustandekommen des Vertrags ist keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der Software von Kremer Bayern verbunden. Die Veröffentlichung von Anzeigen setzt voraus, dass der Auftraggeber alle erforderlichen Informationen bereitstellt. Die Berücksichtigung von Layout- und Platzierungswünschen liegt im Ermessen von Kremer Bayern.
Bearbeitung- und Fristen
Kremer Bayern veröffentlicht die Anzeige (Online-Schaltung) möglichst ab dem vom Auftraggeber gewünschten Datum. Zu berücksichtigen ist, dass für die Erstellung der Anzeige bis zu 3 Werktage benötigt werden. Wird kein Erscheinungsdatum genannt, erfolgt die Veröffentlichung direkt im Anschluss an die Erstellung der Anzeige.
Ablehnungsrecht
Kremer Bayern behält sich vor, Aufträge oder Anzeigen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, z.B. wenn der Inhalt der Anzeige oder der Inhalt aus der Anzeige heraus verlinkter Seiten nach pflichtgemäßem Ermessen von Kremer Bayern gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder die Veröffentlichung für Kremer Bayern unzumutbar ist. Wurde die Anzeige bereits veröffentlicht, kann Kremer Bayern die Veröffentlichung stoppen. Dies wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bleibt unberührt.
Verantwortung für Inhalte & Cookies
Die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Texte, Software, Musik, Bilder, Grafiken, Videos, Anzeigen und andere Inhalte trägt allein der Auftraggeber. Kremer Bayern ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob Rechte Dritter verletzt werden. Das Setzen von Cookies aus Anzeigen heraus ist dem Auftraggeber nicht erlaubt. Kremer Bayern ist nicht verpflichtet, Anzeigen daraufhin zu überprüfen. Kremer Bayern ist berechtigt, derartige Inhalte ohne Rücksprache teilweise oder gesamthaft zu entfernen. Die Veröffentlichung von Anzeigendokumenten, die Cookies setzen, stellt keine – auch nicht im Wiederholungsfall – stillschweigende Zustimmung seitens Kremer Bayern dar. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Kremer Bayern von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Ausführung des Auftrags erwachsen und ersetzt Kremer Bayern alle etwaigen Kosten. Kremer Bayern wird den Auftraggeber unverzüglich über die Anmeldung von Ansprüchen seitens Dritter unterrichten und dem Auftraggeber Gelegenheit geben, sich an der Rechtsverteidigung zu beteiligen.
Reklamationsfrist
Reklamationen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Online-Schaltung geltend gemacht werden. Der Auftraggeber hat Anspruch auf die unverzügliche Beseitigung der beanstandeten Mängel sowie die entsprechende Verlängerung des Zeitraums, für den die Anzeige online vorgehalten wird. Handelt es sich um schwerwiegende Mängel, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht.
Gewährleistung
Die Vorhaltung von Anzeigen erfolgt, ohne dass Kremer Bayern eine Gewähr für eine bestimmte Anzahl von Online-Zugriffen oder Bewerbungen übernimmt.
Aufbewahrungsfrist
Nach beendeter Veröffentlichung (Offline-Schaltung) bewahrt Kremer Bayern digital zur Verfügung gestellte Vorlagen mindestens drei Monate lang auf.
Zahlungsfrist
Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang.
Verlängerung der Vorhaltefrist
Bei Betriebsstörungen, die zur zeitweiligen Unterbrechung der Online-Schaltung führen, verlängert sich die Vorhaltungsdauer um die Zeitspanne, für die die Anzeige nicht verfügbar war.
Kündigungsrecht
Soweit die Leistungserbringung von Kremer Bayern von Dritten abhängig ist, erfolgt diese unter dem Vorbehalt der Leistungserbringung seitens des Dritten. Sollte der Dritte die Leistung nicht erbringen, informiert Kremer Bayern den Auftraggeber über die Nichterbringung seitens des Dritten unverzüglich und erstattet das anteilige Entgelt für die vom Dritten nicht erbrachte Leistung dem Auftraggeber.
Schadensersatz
Kremer Bayern haftet nur für Schäden, die Kremer Bayern, ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei der Verletzung von Kardinalpflichten, die auf eine Pflichtverletzung von Kremer Bayern, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen ruhen, haftet Kremer Bayern auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Im Falle der Haftung für einfach fahrlässig verletzte Kardinalpflichten sind die Ansprüche des Auftraggebers jedoch auf den Ersatz vertragstypischer, vorhersehbarer Schäden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug oder Stundung kann Kremer Bayern Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Einziehungskosten berechnen. Kremer Bayern ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Ausführung aller Aufträge bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Rechnungsbeträge auszusetzen und Vorauszahlung zu verlangen. Dasselbe gilt bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist 85049 Ingolstadt. Salvatorische Klausel Sollten Teile der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der Übrigen nicht berührt.
Ingolstadt: 10.08.2024